Personalverrechnung

Hier finden Sie - alphabetisch sortiert - Stichworte und Erklärungen zur Personalverrechnung.

Mehrarbeit

Mehrarbeit sind geleistete Stunden , die über der im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag vereinbarten Arbeitszeit liegen bis 40 Stunden erreicht sind.

Man unterscheidet zwischen:

  • Kollektivvertraglicher Mehrarbeit
     Die Zeit zwischen kollektivvertraglicher Normalarbeit (zB 38,5 Stunden im KV Arbeitskräfteüberlasser) und der gesetzlichen Normalarbeit (40,0 Stunden)
  • Gesetzliche Teilzeitmehrarbeit (seit 1.1.2008)
     Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (zB 30 Stunden/Woche), die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgeht, aber noch nicht kollektivvertragliche Mehrarbeit oder Überstunden ist.

 

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