Personalverrechnung
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Mehrarbeit
Mehrarbeit sind geleistete Stunden , die über der im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag vereinbarten Arbeitszeit liegen bis 40 Stunden erreicht sind.
Man unterscheidet zwischen:
- Kollektivvertraglicher Mehrarbeit
Die Zeit zwischen kollektivvertraglicher Normalarbeit (zB 38,5 Stunden im KV Arbeitskräfteüberlasser) und der gesetzlichen Normalarbeit (40,0 Stunden) - Gesetzliche Teilzeitmehrarbeit (seit 1.1.2008)
Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (zB 30 Stunden/Woche), die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgeht, aber noch nicht kollektivvertragliche Mehrarbeit oder Überstunden ist.
Truppenübung
